Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Als Spielzeit gilt die in diesem Vertrag vereinbarte Rahmenzeit plus etwaiger Mehrstundenleistung. Der Aufbau der gebuchten Ton- und Lichtanlage erfolgt bis spätestens 1 Stunde vor Veranstaltungsbeginn.
  2. Die konkrete Gestaltung des Programms (Setlist) obliegt dem DJ; Grundsätzliche Wünsche hinsichtlich der Programmgestaltung durch den Auftraggeber werden in der Programmgestaltung berücksichtigt.
  3. Die Kosten für die Beförderung der gebuchten Ton-/Lichtanlage und des DJs zu und vom Veranstaltungsort sind im Angebotspreis enthalten. Sonstige Kosten (Strom, ein warmes Essen nach Wahl, antialkoholische Getränke u.Ä.) ab Eintreffen des DJs am Veranstaltungsort bis zur Abreise gehen zu Lasten des Veranstalters. Sollte der Veranstalter Essen und Getränke nicht zur Verfügung stellen, wird er mit den dadurch entstandenen Kosten belastet.
  4. Der Veranstalter haftet für die Sicherheit der Ton- und Lichtanlage etc. am Veranstaltungsort (z.B. Beschädigung durch Betrunkene) ab Eintreffen. Für Schäden, die nicht durch ein Verschulden des DJs entstehen, haftet der Auftraggeber.
  5. Es ist ein mind. 3x2m großer Arbeitsbereich und bei Bedarf ein Tisch (mind. 150x80cm; H75cm) vorzusehen.
  6. Sofern keine gesonderten Vereinbarungen getroffen werden (z.B. bei Ton- / Lichtanlagen für Publikum über 250 Personen) sind im Arbeitsbereich bzw. im Bereich der Bühne 2 getrennte Stromkreise 230 Volt / 16 A zur Verfügung zu stellen. Die Stromzufuhr hat den EVU- und ÖVE-Vorschriften zu entsprechen. Außerdem ist dafür zu sorgen, dass das Stromnetz frei von Störungen durch andere elektrische Geräte ist (Griller, Kühlgeräte).
  7. Freiluftveranstaltungen bedürfen einer wind-/wetterfesten und wasserdichten Abdeckung mit stabiler Verankerung. Nichteinhaltung dieses Punktes hat bei Schlechtwetter den Abbruch des Programms zur Folge.
  8. Der Auftraggeber steht dafür ein, dass er durch keine anderweitigen Bedingungen gehindert ist, diese Vereinbarung zu treffen.
  9. Der Auftraggeber bezahlt alle notwendigen Abgaben wie AKM, Steuern etc. Bei privaten Veranstaltungen (z.B. Hochzeiten, Geburtstagsfeiern) ist keine Abgabe an die AKM zu bezahlen.
  10. Bei öffentlichen Veranstaltungen verpflichtet sich der Auftraggeber, auf Plakaten und Einladungen beigestellten Schriftzug / Logo verwenden, sowie für eine, im Rahmen seiner Möglichkeiten, ausreichende Werbung zu sorgen. Der DJ behält sich das Recht vor, für die Veranstaltung im eigenen Rahmen zu werben (Aussendungen, Internet, E-Mail). Weiters werden dem DJ bei Bedarf 2 Eintrittskarten kostenlos zur Verfügung gestellt.
  11. Soweit nicht anders vereinbart, sind Fahrtspesen bis zu 100 km Fahrstrecke ab Firmenstandort im vereinbarten Gesamtpreis inkludiert. Zusatzkilometer über 100 km hinaus werden mit 0,50 € verrechnet.
  12. Bei Fahrtstrecken über 150km ab 1120 Wien ist eine Übernachtungsmöglichkeit mit Frühstück in einem Mittelklassehotel/Pension in unmittelbarer Nähe des Veranstaltungsortes bereitzustellen.
  13. Der DJ ist berechtigt, alle Rechte und Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen. Im Falle eines Ausfalles des DJs wird versucht, einen gleichwertigen Ersatz zu stellen (ausgenommen höhere Gewalt).
  14. Eine Stornierung des Vertrages ist bis 10 Tage nach Buchungseingang kostenlos; bis zu 14 Tage vor dem Veranstaltungstermin fallen 150,- € an Stornogebühren an, danach ist die volle Höhe des gebuchten Paketes lt. Angebot fällig. Vereinbarte Zahlungen, die nicht fristgerecht einlangen gelten als Storno.
  15. Die angebotene Leistung kann nur unter Berücksichtigung des jeweils gültigen COVID-19-Maßnahmengesetzes erfolgen. Sollte die Veranstaltung auf Grund der gesetzlichen Vorschriften nicht zum geplanten Termin durchgeführt werden können, ist bis spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung eine Terminverschiebung um bis zu einem Jahr (bei gleichbleibenden Konditionen) kostenfrei möglich. Im Falle einer Absage der Veranstaltung gelten die unter Punkt 14 vereinbarten Konditionen.
  16. Für den Fall der Nichteinhaltung dieser Vereinbarung durch den Auftraggeber (Absage oder Abbruch der Veranstaltung) gilt eine Konventionalstrafe in der Höhe der gesamten Gage als vereinbart. Weiters sind alle dem DJ nachweislich entstandenen Spesen und Schäden zu ersetzen.
  17. Der Gerichtsstand ist für beide Parteien Wien, Zusatzbestimmungen und Änderungen bedürfen der Schriftform.
    Es gilt ausschließlich österreichisches Recht.